Der rasante Aufstieg der E-Scooter in unseren Städten hat den Alltag in der Mobilität grundlegend verändert, zugleich aber auch ein spürbares Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Nutzern des öffentlichen Raums geschaffen. Was einst als ökologische Antwort auf die Verstopfung der Städte gelten sollte, ist für viele zu einem Symbol des Verkehrschaos geworden. Dieses Empfinden von Chaos beruht vor allem auf einem als leichtfertig wahrgenommenen Verhalten, bei dem sich der Nutzer scheinbar von den für Autofahrer geltenden Einschränkungen befreit, während er die Verletzlichkeit der Fussgänger ignoriert. Doch entgegen der verbreiteten Vorstellung eines rechtlichen Vakuums sind diese Fahrzeuge inzwischen streng geregelt – in Frankreich durch den Code de la route, in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Strassenverkehr –, auch wenn diese Vorschriften unter mangelnder Sichtbarkeit und vor allem unter ungenügender Durchsetzung vor Ort leiden.
Die Regel ist diesseits wie jenseits der Grenze unmissverständlich: E-Scooter haben auf dem Trottoir, das Fussgängern vorbehalten ist, nichts zu suchen, und wer dort fährt, begeht eine mit Busse belegte Übertretung. Die Nutzung von Radwegen und Radstreifen ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald solche vorhanden sind. In der Schweiz werden E-Scooter der Kategorie der «leichten Motorfahrräder» zugeordnet und denselben Regeln wie klassische Velos unterstellt, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Motorleistung von maximal 500 Watt – strengere Vorgaben als in Frankreich, wo das Limit bei 25 km/h liegt, ohne Leistungsbeschränkung. Bei dieser Geschwindigkeit ist der E-Scooter weder Spielzeug noch Freizeitgerät: Er ist ein vollwertiges Motorfahrzeug. Genau darin liegt die gefährlichste Verwirrung. Das häufige Missachten roter Ampeln, das Befahren von Einbahnstrassen in falscher Richtung oder das Slalomfahren zwischen Fahrzeugen zeugen von einem anhaltenden psychologischen Irrtum: Der Nutzer sieht sich noch immer als eine Art aufgewerteten Fussgänger und nicht als Lenker eines motorisierten Fahrzeugs, das dem allgemeinen Verkehrsrecht untersteht. Diese Verwechslung führt zu dramatischen Situationen, insbesondere beim Transport eines Beifahrers – eine Praxis, die in der Schweiz wie in Frankreich ausdrücklich verboten ist, weil sie das Fahrzeug destabilisiert und das Risiko schwerer Stürze vervielfacht. Die Missachtung grundlegender Vortrittsregeln ist nicht mehr nur eine visuelle oder akustische Belästigung: Sie ist zu einem zentralen Thema der öffentlichen Sicherheit geworden, dessen Folgen sich inzwischen in Menschenleben messen lassen.
Die Gefahr erreicht ihren Höhepunkt bei Einbruch der Nacht oder auf schlecht beleuchteten Strecken, wo die Silhouette eines E-Scooters für Automobilisten nahezu unsichtbar wird, wenn die vorgeschriebene Ausrüstung nicht genau eingehalten wird. Das Gesetz verlangt vorne und hinten dauerhaft eingeschaltete Lichter, in der Schweiz sogar tagsüber, dazu Rückstrahler sowie das Tragen einer retroreflektierenden Weste, sobald die Sichtverhältnisse nachlassen. Viel zu oft begegnet man dunkel gekleideten Nutzern ohne jegliche aktive Beleuchtung, die wie Schatten auf Kantonsstrassen oder an Stadträndern unterwegs sind. Die Situation in Genf veranschaulicht die Dimension des Problems besonders deutlich. Die Kantonspolizei beschlagnahmt im Durchschnitt rund hundert E-Scooter pro Monat, also fast 1’500 Fahrzeuge pro Jahr, von denen kein einziger Besitzer mit seinem Gerät wieder abreisen konnte. Der Grund ist unerbittlich: Nahezu alle auf dem Markt verkauften Modelle lassen sich technisch nicht auf die Vorschriften zurückrüsten. Die meisten erreichen 45 km/h, einige sogar bis zu 100 km/h, und können in wenigen Sekunden entsperrt werden – per Bremsmanipulation, Bluetooth-Fernbedienung oder einer einfachen Smartphone-App. Die Busse beträgt 300 Franken, gefolgt von einer sofortigen Beschlagnahmung und der systematischen Vernichtung des Fahrzeugs. Dieses Mass an Nichtkonformität offenbart einen strukturellen Mangel: Das Problem liegt beim Markt selbst, mit Herstellern, die Fahrzeuge verkaufen, die darauf ausgelegt sind, die gesetzlichen Normen zu umgehen, und dem oftmals schlecht informierten Nutzer die Verantwortung für eine praktisch unmögliche Anpassung überlassen.
Angesichts der Zunahme von Unfällen und Beschlagnahmungen ist ein kollektives Umdenken nötig, bevor die Gesetzgebung noch restriktiver wird. Die Frage nach einer obligatorischen Zulassung und nach einer Helmpflicht in der Stadt – in der Schweiz für E-Scooter derzeit nicht vorgeschrieben – taucht regelmässig in der öffentlichen Debatte als Instrument zur stärkeren Eigenverantwortung auf. Einige europäische Metropolen sind diesen Schritt bereits gegangen: Paris beendete 2023 nach einer konsultativen Abstimmung die Konzession für Sharing-E-Scooter, während andere Hauptstädte Geofencing-Systeme testen, die die Geschwindigkeit in der Nähe von Fussgängerzonen automatisch begrenzen. In der Schweiz hat der Bundesrat per 1. Juli 2025 eine Revision der Vorschriften für leichte Motorfahrräder eingeführt, ohne jedoch die für E-Scooter geltenden Schwellenwerte zu ändern, die bei 20 km/h bleiben – ein Zeichen für den klaren Willen, zwischen diesen Fahrzeugen und den übrigen Fahrzeugen der Kategorie deutlich zu unterscheiden. Ohne konsequentere Sanktionen gegen Risikoverhalten, ohne verstärkte Verkehrserziehung für junge Nutzer und ohne mehr Verantwortung seitens der Händler wird der Unmut der Bevölkerung gegenüber diesen Fahrzeugen weiter zunehmen.
Die Zukunft des E-Scooters in der Stadt wird letztlich davon abhängen, ob seine Nutzer zu einem entscheidenden mentalen Wandel fähig sind: weg vom individuellen Opportunismus hin zu einer voll und ganz übernommenen Verkehrsbürgerlichkeit. Eine gemeinsame Nutzung des Strassenraums ist möglich. Sie darf jedoch nicht auf Kosten des Lebens anderer gehen.
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