Der rasante Aufstieg der E-Scooter in unseren Städten hat die alltägliche Mobilität tiefgreifend verändert, zugleich aber auch ein spürbares Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Nutzern des öffentlichen Raums geschaffen. Was einst als ökologische Antwort auf den Verkehrsinfarkt der Städte gelten sollte, ist für viele zum Symbol der Verkehrs-Anarchie geworden. Dieses Gefühl des Chaos rührt vor allem von einem als sorglos wahrgenommenen Verhalten her, bei dem sich die Nutzer scheinbar über die für Autofahrer geltenden Regeln hinwegsetzen und dabei die Verletzlichkeit der Fussgänger ignorieren. Anders als oft behauptet, besteht jedoch keineswegs ein Rechtsvakuum: Diese Fahrzeuge sind heute streng geregelt – in Frankreich durch die Strassenverkehrsordnung, in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Strassenverkehr –, auch wenn es dieser Regulierung an Sichtbarkeit und vor allem an der konsequenten Durchsetzung im Alltag mangelt.
Die Regel ist diesseits wie jenseits der Grenze eindeutig: Der E-Scooter hat auf dem Trottoir, das den Fussgängern vorbehalten ist, nichts verloren; wer dort fährt, begeht eine mit Busse bestrafte Übertretung. Die Nutzung von Radwegen und Velostreifen ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie vorhanden sind. In der Schweiz wird der E-Scooter der Kategorie der «leichten Motorfahrräder» zugeordnet und unterliegt denselben Regeln wie herkömmliche Fahrräder – mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Motorleistung von maximal 500 Watt. Das sind strengere Grenzwerte als in Frankreich, wo 25 km/h erlaubt sind, ohne Leistungsbeschränkung. Bei dieser Geschwindigkeit ist der E-Scooter weder Spielzeug noch Freizeitgerät: Er ist ein vollwertiges Motorfahrzeug. Genau hier liegt die gefährlichste Verwechslung. Das häufige Missachten von Rotlicht, das Überfahren von Einbahnstrassen oder das Slalomfahren zwischen Fahrzeugen zeugen von einem hartnäckigen psychologischen Irrtum: Der Nutzer sieht sich immer noch als eine Art verbesserter Fussgänger und nicht als Lenker eines motorisierten Fahrzeugs, das dem allgemeinen Strassenverkehrsrecht untersteht. Diese Verkennung führt zu dramatischen Situationen, insbesondere beim Mitführen eines Passagiers – eine in der Schweiz wie in Frankreich ausdrücklich verbotene Praxis, weil sie das Fahrzeug destabilisiert und das Risiko schwerer Stürze deutlich erhöht. Die Missachtung grundlegender Vortrittsregeln ist längst nicht mehr nur ein optisches oder akustisches Ärgernis: Sie ist zu einem erheblichen Problem der öffentlichen Sicherheit geworden, dessen Folgen sich inzwischen in Menschenleben messen lassen.
Die Gefahr erreicht ihren Höhepunkt in der Dämmerung oder auf schlecht beleuchteten Strecken, wo die Silhouette eines E-Scooters für Autofahrer nahezu unsichtbar wird, wenn die vorgeschriebene Ausrüstung nicht konsequent eingehalten wird. Das Gesetz verlangt vorne und hinten stets eingeschaltete Lichter, in der Schweiz sogar bei Tag, zudem Reflektoren und das Tragen einer retroreflektierenden Weste, sobald die Sicht nachlässt. Viel zu oft trifft man auf Nutzer in dunkler Kleidung, ohne aktive Beleuchtung, die wie Schatten auf Kantonsstrassen oder an Stadtrandachsen unterwegs sind. Die Lage in Genf zeigt die Grössenordnung des Problems besonders deutlich. Die Kantonspolizei stellt im Durchschnitt rund hundert E-Scooter pro Monat sicher, also nahezu 1’500 Fahrzeuge pro Jahr – und kein einziger Besitzer konnte bislang sein Gerät wieder mitnehmen. Der Grund ist unmissverständlich: Nahezu alle auf dem Markt verkauften Modelle lassen sich technisch nicht in einen rechtskonformen Zustand versetzen. Die meisten erreichen 45 km/h, manche sogar 100 km/h, und können innert Sekunden entsperrt werden – per Bremsmanipulation, Bluetooth-Fernbedienung oder einfacher Smartphone-App. Die Busse beträgt 300 Franken, gefolgt von einer sofortigen Einziehung und der systematischen Vernichtung des Fahrzeugs. Dieses Ausmass an Rechtswidrigkeit verweist auf einen strukturellen Mangel: Das Problem liegt im Markt selbst, bei Herstellern, die Fahrzeuge verkaufen, die gezielt darauf ausgelegt sind, gesetzliche Vorgaben zu umgehen, und damit oft wenig informierte Nutzer mit der unmöglichen Aufgabe einer nachträglichen Anpassung zurücklassen.
Angesichts der Zunahme von Unfällen und Beschlagnahmungen ist ein kollektives Umdenken nötig, bevor die Gesetzgebung noch restriktiver wird. Die Frage einer obligatorischen Zulassung und der Helmpflicht in der Stadt – in der Schweiz für E-Scooter derzeit nicht vorgeschrieben – kehrt regelmässig in die öffentliche Debatte zurück, als Mittel zur Stärkung der Eigenverantwortung. Einige europäische Metropolen sind bereits weiter gegangen: Paris beendete 2023 nach einer konsultativen Abstimmung die Konzession für Free-Floating-E-Scooter, während andere Hauptstädte Geofencing-Systeme testen, die die Geschwindigkeit in der Nähe von Fussgängerzonen automatisch begrenzen. In der Schweiz führte der Bundesrat per 1. Juli 2025 eine Revision der Vorschriften für leichte Motorfahrräder ein, ohne jedoch die für E-Scooter geltenden Grenzwerte zu ändern, die bei 20 km/h bleiben – ein Signal für die klare Abgrenzung zwischen diesen Fahrzeugen und den übrigen Fahrzeugen dieser Kategorie. Ohne systematischere Sanktionen gegen Risikoverhalten, ohne verstärkte Verkehrserziehung für junge Nutzer und ohne stärkere Verantwortung der Händler wird sich die Verbitterung der Bevölkerung gegenüber diesen Fahrzeugen nur weiter verschärfen.
Die Zukunft des E-Scooters in der Stadt wird letztlich davon abhängen, ob seine Nutzer den entscheidenden mentalen Schritt vollziehen können: weg vom individuellen Opportunismus hin zu einer konsequent gelebten Verkehrsbürgerschaft. Das Teilen der Strasse ist möglich. Es darf jedoch niemals auf Kosten des Lebens anderer gehen.
Retrouvez l’ensemble de nos articles Inside